Eigentümer haften für den Zustand der Gehwege vor ihrem Haus
Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor Ihrem Anwesen geräumt und gestreut ist und keine Gefahr von herabfallenden Schneemengen oder Eiszapfen droht. Verletzt sich ein Passant, kann er Schadensersatz verlangen. In einigen Kommunen sind bei Verletzung der Winterdienstpflichten außerdem Geldbußen möglich – in Berlin beispielsweise bis zu 10.000 €.
Wir bieten Ihnen daher einen individuellen Winterdienst an, damit Sie sich über mögliche Risiken keine Sorgen machen müssen.
Wartungsvertrag & Dachinspektion
Eine regelmäßige Dachwartung schützt Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Nach gültiger Rechtsprechung kann es bei Stürmen zu einer Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder des Verwalters für Schäden kommen, die durch herabfallende Dachteile entstehen – jedenfalls dann, wenn kein Nachweis über eine ausgeführte Dachwartung vorgelegt werden kann. Darüber hinaus werden durch eine ordnungsgemäße Dachwartung kleinere Schäden wie verunreinigte Dachrinnen oder Frostschäden frühzeitig erkannt. Das erspart häufig umfangreiche und teure Sanierungsmaßnahmen.
Wir bieten Ihnen gern einen Wartungsvertrag zu einem um 10 Prozent günstigeren Pauschalpreis an. Die Kontrolle der Dachfläche und der Entwässerungsanlage sowie kleine Reparaturarbeiten sind darin enthalten. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, danach kann er jederzeit von Ihnen gekündigt werden. Bereits über 120 Haushalte nutzen unseren regelmäßigen Service.
Wünsche zum Zeitpunkt und zur Art der Reinigung, die sich durch Baumbestand, Architektur oder andere Gründe ergeben, berücksichtigen wir gern. Den genauen Termin sprechen wir vorher telefonisch mit Ihnen ab. Die Reinigung erfolgt je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Alpintechnik zur Kosteneinsparung
Bisher haben Hausbesitzer verständlicherweise häufig darauf verzichtet, die Dachrinnen kontrollieren oder reinigen zu lassen: Gerüste oder Hebebühnen sind teuer, stehen lange und ziehen Vorgärten und Zufahrten in Mitleidenschaft. Anders die Alpintechnik!
Wir seilen uns einfach und sicher über das Dach ab oder steigen mit großen Leitern hinauf. Deshalb arbeiten wir schnell und kostengünstig. Mieter oder Geschäfte werden nicht beeinträchtigt, Vorgärten und Treppenhäuser verlassen wir so, wie wir sie vorgefunden haben. Den Abfall werfen wir nicht nach unten, sondern sammeln ihn in Eimern oder Säcken und nehmen ihn selbstverständlich mit.
Bundesamt für Finanzen
Steuernummer: 111/5137/8591. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern eine Kopie unserer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
Spenden-Aktion: 20 % für gemeinnützige Einrichtungen
Schulen, Kindergärten und kirchliche Einrichtungen (gemeinnützige Vereine) erhalten von uns 20 % der Netto-Rechnungssumme (nach Bezahlung der Rechnung) als Bar-Spende zurück. Bei einer Netto-Rechnungssumme von z. B. 1.000 € erhalten Sie somit 200 € an Bar-Spende zurück.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Räum- und Streudienst
- Entfernung von Schneemengen & Eiszapfen
- Wartungsvertrag & Dachinspektion
Häufige Fragen zu Winterdienst
Wer haftet, wenn ein Passant vor meinem Haus stürzt?
In der Regel der Eigentümer des anliegenden Hauses, unter Umständen auch die Mieter. Der Bürgersteig muss geräumt und gestreut sein, und es darf keine Gefahr durch herabfallenden Schnee oder Eiszapfen drohen.
Drohen neben Schadensersatz weitere Konsequenzen?
Ja, in einigen Kommunen sind bei Verletzung der Winterdienstpflichten Geldbußen möglich – in Berlin beispielsweise bis zu 10.000 €.