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Dachrinnenreinigung für Vermieter und Hausverwaltungen: Kosten umlegen

Für Vermieter und Hausverwaltungen gehört die Dachrinnenreinigung zu den Aufgaben, die regelmäßig anfallen, aber leicht untergehen. Zwei Fragen stellen sich dabei immer wieder: Darf ich die Kosten auf die Mieter umlegen? Und wie lässt sich die Reinigung für mehrere Objekte einfach organisieren?

Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?

Die Kosten der Dachrinnenreinigung können als „Kosten der Entwässerung“ als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Darauf verweist ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 3. Januar 2001 (Az. 317 C 474/00). Auf Wunsch senden wir Ihnen gern eine Kopie des Urteils zu.

Wichtig für die Praxis:

  • Die Umlage sollte im Mietvertrag vereinbart sein.
  • Umlegbar sind die laufenden Kosten der Reinigung. Reparaturen oder die Erneuerung der Rinne zählen in der Regel nicht dazu.
  • Ob die Umlage im Einzelfall zulässig ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Lassen Sie das im Zweifel von Ihrem Verband oder einer Rechtsberatung prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum die regelmäßige Reinigung für Vermieter wichtig ist

Eine verstopfte Rinne verursacht Folgeschäden, die deutlich teurer sind als die Reinigung: durchfeuchtete Fassaden, nasse Keller, beschädigte Dachüberstände. Bei Mehrfamilienhäusern kommt hinzu, dass überlaufendes Wasser auf Wegen und Eingängen im Winter zu Glatteis werden kann.

Ohne Gerüst, ohne Störung der Mieter

Wir arbeiten mit Alpintechnik: Wir seilen uns über das Dach ab oder arbeiten von großen Leitern aus. Dadurch brauchen wir kein Gerüst und keine Hebebühne. Für Ihre Mieter heißt das: keine blockierten Zufahrten, keine gesperrten Eingänge, kein Schmutz im Treppenhaus. Laub und Schmutz nehmen wir in Säcken mit.

Feste Preise, planbare Kosten

Die Reinigung kostet bei uns 2,69 € pro Meter zzgl. MwSt., Rinnkasten und Fallrohrstutzen je 6,90 €. Die kleinste Auftragsgröße liegt bei 60 € zzgl. 20 € Anfahrt. So lassen sich die Kosten pro Objekt vorab berechnen.

Für Verwaltungen mit mehreren Häusern empfiehlt sich unser Wartungsvertrag: Der Pauschalpreis liegt 10 Prozent niedriger, Dachfläche und Entwässerung werden regelmäßig kontrolliert, kleine Reparaturen sind enthalten. Über 120 Haushalte nutzen diesen Service bereits. Mehr auf unserer Seite Dachwartung & Dachinspektion.

Häufige Fragen

Wie oft sollte die Dachrinne bei einem Mietshaus gereinigt werden?

Mindestens einmal im Jahr, am besten nach dem Laubfall im Herbst. Bei Bäumen direkt am Haus zusätzlich im Frühjahr. Den passenden Zeitpunkt erklären wir im Beitrag Dachrinnenreinigung im Herbst.

Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen im Ruhrgebiet?

Ja. Wir sind von Essen aus im ganzen Ruhrgebiet und im Rheinland im Einsatz – unter anderem in Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr.

Angebot für Ihre Objekte

Schicken Sie uns per WhatsApp die Adressen und die ungefähre Rinnenlänge Ihrer Objekte – wir erstellen Ihnen ein Angebot. Erreichbar Mo–Sa 8–18 Uhr. Mehr zur Reinigung auf unserer Seite Dachrinnenreinigung.

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