Die Rechtslage: Wann Sie Haften
In Deutschland sind Eigentümer verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück zwischen 7–20 Uhr zu räumen und zu streuen.
Die Rechtslage: Wann Sie Haften
In Deutschland sind Eigentümer verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück zwischen 7–20 Uhr zu räumen und zu streuen.