Winterdienst
Quelle: test.de
Schnee bereitet vielen Personen Freude, kann aber auch Ärger bereiten – wenn es zu Glätte kommt oder sich gefährliche Eiszapfen an der Dachrinne bilden. Stürzen Passanten auf schlecht geräumten Fußwegen, haftet in der Regel der Eigentümer des anliegenden Hauses. Unter Umständen sind auch die Mieter schuldig.
Eigentümer haften für den Zustand der Gehwege vor ihrem Haus
Sie als Eigentümer müssen dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrem Anwesen geräumt und gestreut ist sowie keine Gefahr von herabfallenden Schneemengen bzw. Eiszapfen droht. Tun sie das nicht und verletzt sich ein Passant bei einem Sturz oder durch herabfallenden Schnee/Eiszapfen, kann er von ihnen Schadenersatz verlangen. In einigen Kommunen sind außerdem bei Verletzung der Winterdienstpflichten Geldbußen möglich – in Berlin bspw. können das bis zu € 10.000 sein.
Wir bieten Ihnen daher einen individuellen Winterdienst an, damit sich keine Sorgen über mögliche Risiken machen müssen.
Eine regelmäßige Dachwartung schützt Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Nach gültiger Rechtssprechung kann es bei Stürmen zu einer Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder des Verwalters für solche Schäden kommen, die durch herabfallende Dachteile entstehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Hauseigentümer bzw. der Verwalter nicht durch Vorlage eines Beweises für eine ausgeführte Dachwartung entlasten können. Darüber hinaus werden durch eine ordnungsmäßige Dachwartung bereits kleinere Schäden, wie zum Beispiel verunreinigte Dachrinnen oder Frostschäden frühzeitig erkannt. Dies erspart häufig umfangreiche und teure Sanierungsmaßnahmen.
Mit einem Dachwartungsvertrag beugen Sie möglichen Schäden und Unfällen vor.
Wir bieten Ihnen auch gern einen Wartungvertrag zu einem um 10 Prozent günstigeren Pauschalpreis an. Die Kontrolle der Dachfläche und der Entwässerungsanlage, sowie kleine Reparaturarbeiten sind darin enthalten. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre und kann danach jederzeit von Ihnen gekündigt werden.
Bereits über 120 Haushalte nutzen unseren regelmässigen Service.
Wünsche zum Zeitpunkt und zur Art der Reinigung, die sich durch Baumbestand, Architektur oder durch andere Gründe ergeben, berücksichtigen wir gern. Den genauen Termin für die jeweilige Reinigung sprechen wir mit dem Auftraggeber bzw. den Bewohnern vorher telefonisch ab.
Die Reinigung erfolgt je nach gewünschter Häufigkeit;
monatlich = vierteljährlich = halbjährlich = jährlich
Bisher haben Hausbesitzer verständlicherweise häufig darauf verzichtet, die Dachrinnen kontrollieren oder reinigen zu lassen: Gerüste oder Hebebühnen sind teuer, stehen lange und ziehen Vorgärten und Zufahrten in Mitleidenshaft.
Anders die Alpintechnik!
Wir seilen uns einfach und sicher über das Dach ab oder steigen mit grossen Leitern hinauf. Dashalb arbeiten wir schnell und kostengünstig. Mieter oder Geschäfte werden nicht beeinträchtigt. Vorgärten und Treppenhäuser verlassen wir so, wie wir sie vorgefunden haben. Den Abfall werfen wir nicht nach unten, sondern sammeln ihn in Eimern oder Säcken und nehmen ihn dann selbstverständlich mit.
Steuernummer: 111 / 5137 / 1741
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern eine Kopie unserer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäss § 48 b Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Schulen, Kindergärten und kirchliche Einrichtungen (gemeinnützige Vereine) erhalten von uns 20% der Netto-Rechnungssumme (nach Bezahlung der Rechnung) als Bar-Spende zurück. Bei einer Netto-Rechnungssumme von bspw. 1.000€, erhalten Sie somit 200€ an Bar-Spende zurück!